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		<title>Mehr Rechte gegen Mietnomaden</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Jan 2010 10:07:50 +0000</pubDate>
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Der Gesetzgeber schützt in [...]


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<p>Das sogenannte Mietnomadentum hat in Deutschland erschreckende Ausmaße angenommen. Die Beseitigung eines Mieters aus der Wohnung, der seinen Mietzins nicht entrichtet, die Wohnung zerstört und mit allerlei juristischen Kniffen seine Kündigung verhindert, kann einen Vermieter bis zu € 50.000,- kosten, &#8211; ein Betrag, für den man auch eine kleine Wohnung kaufen könnte.<br />
Der Gesetzgeber schützt in Deutschland massiv den Mieter als die schwächere Vertragspartei. Dies ist im Grundsatz sicher richtig und wird auch von Verbänden wie dem Eigentümer-Verband Haus &amp; Grund in keiner Weise angezweifelt, doch gehen die geltenden Gesetze von ehrlichen Vertragspartnern aus. <span id="more-124"></span>Mit den Mietnomaden ist indes ein Phänomen einer anderen Art aufgetreten: Vertragspartner, die nicht vorhaben, ihren Teil der gegenseitigen Verpflichtungen einzuhalten sondern lediglich darauf aus sind, gesetzlichen Handlungsspielraum auf Kosten der Gesellschaft auszunutzen.<br />
Die Regierungen tun sich schwer damit, das geltende Mietrecht den neuen Umständen anzupassen. Dies hat zweifellos damit zu tun, dass die Mehrheit der Wahlberechtigten in Miete wohnt und die Parteien eine negative Wahlempfehlung mächtiger Interessengruppen wie dem Mieterschutzbund fürchten.<br />
Um Vermietern mehr Rechte einzuräumen, bedürfte es allerdings keiner gravierenden Einschnitte in den geltenden Mieterschutz: Der Eigentümer-Verband Haus &amp; Grund schlägt etwa vor, das Instrument der einstweiligen Verfügung für Mietfragen einsetzbar zu machen. Dies würde bedeuten, dass der Vermieter bei ausbleibenden Mietzahlungen den Vorgang dem zuständigen Amtsgericht übergeben könnte. Der Mieter wäre dann verpflichtet, den Mietzins nicht mehr an den Vermieter sondern an das zuständige Amtsgericht zu überweisen, wobei seine sonstigen Rechte unberührt blieben.<br />
Ein Mieter, der guten Willens ist und lediglich temporäre Zahlungsschwierigkeiten hat, kann einer einstweiligen Verfügung unbesorgt entgegen sehen; lediglich für den Mietnomaden droht letztlich die Räumung. Auch auf die Gesellschaft kämen keine weiteren Kosten zu.</p>


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