Energieausweis für Immobilien
Jul 30th, 2009 | By admin | Category: NewsNicht für Strom oder Sprit für das private Kraftfahrzeug zahlt der Bürger in Deutschland durchschnittlich am meisten Geld, die höchsten Ausgaben beim Energieverbrauch entstehen auch heute noch überwiegend bei der Beheizung von Wohnraum. Auch wenn beim Bau neuer Gebäude mittlerweile eine gute Wärmedämmung für möglichst niedrige Verbrauchswerte bei der Heizenergie sorgt, so sind natürlich die älteren Wohngebäude ohne ausreichende Wärmedämmung in der Mehrzahl.
In Anbetracht der steigenden Energiekosten für Öl und Gas ist der Verbrauch von Heizenergie eines jeden Wohngebäudes ein entscheidender Faktor bei der Auswahl einer Wohnung beziehungsweise eines Wohnhauses geworden. Damit hier der Mieter vollständig über die energietechnischen Einzelheiten seines zukünftigen Wohnraums informiert ist, muss ein jeder Vermieter einen Energieausweis für Immobilien vorlegen können.
Diese Pflicht eines Immobilienbesitzers ist in der sogenannten Energie-Einsparverordnung aus dem Jahr 2007 geregelt und besagt des Weiteren, dass die Vorlage eines solchen Energieausweises bereits vor dem Abschluss des Mietvertrages ausgehändigt werden muss. In dieser Pflicht stehen Immobilienbesitzer natürlich nicht nur bei der Vermietung von Wohnraum, auch beim bevorstehenden Verkauf einer Immobilie oder bei einer Verpachtung wird ein Energieausweis benötigt. Somit erlangen mögliche Käufer und Pächter von Immobilien ebenfalls den Vorteil, dass der künftige Energieverbrauch ihrer Immobilie als Entscheidungsfaktor einfließen kann.
Energieausweis
Infos zum Energieausweis sowie zu den beiden Vairanten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Seit dem 1. Juli 2009 gilt diese Regelung nun für alle Gebäude, mit einer Ausnahme natürlich. Diese Ausnahme stellen die Eigenheimbesitzer dar, welche ihre Immobilie selber nutzen und dementsprechend auch niemandem einen Energieausweis vorlegen müssen. Erst wenn die Immobilie verkauft werden soll, muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein Fachmann, welcher aus den Berufsgruppen der Bauingenieure, Architekten, Schornsteinfeger oder Energieberater stammen kann und über die dementsprechenden vertieften Kenntnisse verfügen.
Die Erstellung des Energieausweises für Immobilien sollten Immobilienbesitzer nicht vernachlässigen oder gar vergessen. Die Kosten für die Erstellung sind mehr als überschaubar und vermeiden leicht die hohe mögliche Strafe von bis zu 15.000 Euro, wenn kein Energieausweis beim Immobilienverkauf vorliegt.
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