Immobilien-Schnäppchen-Jagd bei Versteigerungen
Mrz 16th, 2010 | By db | Category: Immobilien
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Wenn Häuser unter den Hammer kommen freuen sich Schnäppchen-Jäger. (C) by Thorben Wengert/ Pixelio
Jedes Jahr kommt eine Vielzahl von Immobilien unter den Hammer. Dies resultiert meist aus finanziellen Problemen der Eigentümer. Durch eine Zwangsversteigerung kann man unter Umständen ein Schnäppchen von Immobilie erlangen. Das Objekt wird meist weit unter dem eigentlichen Marktwert verkauft. Das Prinzip des Versteigerns ist denkbar einfach. Die Immobilie wird zu einem Einstiegspreis angeboten, welcher meist bei der Hälfte des Marktwertes liegt. Daraufhin bieten mehrere Menschen auf die Immobilie, bis jemand mit dem Höchstgebot den Zuschlag erhält. Wer an einer Versteigerung teilnehmen möchte der findet solche Anzeigen in Zeitungen, Immobilienzeitschriften und natürlich im Internet. Im Vorfeld sollte man sich über die Eigenschaften und Gegebenheiten der Immobilien informieren. Da die meisten Objekte auf gerichtlichem Wege versteigert werden, bietet sich die Einsicht in ein Gutachten an, welches beim Amtsgericht vorliegt. Dieses enthält Einträge zu Bauschäden, dem geschätzten Wert der Immobilie oder auch möglichen Belastungen. Im Vorfeld ist ein Termin mit der Bank fällig. Es werden bei Zuschlag 10 % des Ersteigerungswertes sofort als Sicherheitsleistung fällig, der Restbetrag etwa vier bis sechs Wochen nach der Auktion. Es würde zu einem Problem werden, könnte man diesen Restbetrag auf Grund von Differenzen mit der Bank nicht begleichen können.
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Bevor man zur Versteigerung des gewünschten Hauses geht, sollte man auf anderen Veranstaltungen das Bieten üben. Dabei bekommt man auch einen Einblick über die Strategie der erfolgreichen Bieter und kann sich etwas davon aneignen. So sollte man forsch bieten und sich nicht von anderen Geboten einschüchtern lassen. Geboten wird in Form von krummen zahlen und variierenden Gebotsschritten. So kann kein anderer geübter Bieter einen Schluss auf die eigene Gebotsgrenze. Hat man die Immobilie erworben, kann dem alten Eigentümer sofort die Nutzung des Objektes untersagt werden. Diese sollte man durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, um die Wirksamkeit zu gewährleisten.
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Tags: Hauskauf, Versteigerung, Zwangsversteigerung